Mittwoch, 9. Juli 2008

Von den Versicherungen für Dumm verkauft ?

Bei dem heutigen mittwöchentlichen Borreliose-Ärzte-treffen wies uns die borrelioseerfahrene Rechtsanwältin A. Brüggemann auf eine Problematik bei der privaten Unfallversicherung hin:
Hatte ich mich noch vor einigen Monaten auf meiner Homepage www.drkraemer.de
gefreut, daß die Versicherungen der privaten Unfallversicherung zunehmend den Zeckenstich und die daraus evt. erfolgende Borreliose als Unfall anerkennen würden, zeigt sich doch, daß man sich dabei ein gewaltiges Hintertor ( nicht Hintertürchen ! ) gelassen hatte.
Dieses liegt in der sog. Invaliditätsklausel !
Hierbei wird meist verlangt, daß eine Invalidität binnen eines Jahres nach dem Unfallereignis (Zeckenstich) eingetreten sein und max. 3 Monate hernach ärztlich festgestellt sein muß.
Da es in der Natur einer Borreliose-Erkrankung liegt, bei dem Eintreten von Spätfolgen sich nicht an die Fristen einer Unfallversicherung zu halten, geht der Kranke - trotz abgeschlossener Zecken-Unfallversicherung - meist leer aus!
Seit 1992 muß eine Vericherung ihre Vertragsentwürfe nicht mehr von dem Versicherungsbundesamt genehmigen lassen. So kann jede Versicherungsgesellschaft ihr eigenes Süppchen kochen. Und das tut sie dann auch.
Da in der Regel Spätfolgen einer Borreliose nicht innert eines Jahres eintreten, sollte eine Versicherungsbesellschaft bei der Aufnahme einer Unfallgattung auch ihre Fristen dem diese Krankheit typischen Verlauf anpassen. Und dieses auch in einer für den Allgemeinbürger verständlichen Sprache kundtun.
Tut sie es nicht, könnte darin ein Verstoß gegen das Tranparenzgebot gesehen werden.
Ich meine, ein unglaubliches Verhalten!
Wir haben RAin Brüggemann gebeten, hierüber im Netz ausführlich zu berichten.

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