Eine meiner Patientinnen, 32 J., beruflich in einer wissenschaftlichen Einrichtung tätig, die mit lebenden Zecken arbeitet, erkrankt an Borreliose. Zwar war ihr versichert worden, dass diese "Versuchs"-Zecken borreliosefrei seien, sie erfuhr aber später, daß die Labortiere mit Wildfängen einekreuzt waren, also durchaus infektiös waren.
Ein klarer Fall für die Berufsgenossenschaft, sollte man meinen. Dennoch lehnt die BG hier eine Anerkennung ab: schließlich hätte sich die im Tierwesen tätige Mitarbeiterin den versicherungswirksamen Zeckenstich auch während ihrer Freizeit holen können usw.
Ich meine, wir können uns das ganze Berufsunfallversicherungswesen schenken, wenn selbst die Hochrisikofälle derart kalt abgebügelt werden können.
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Mittwoch, 24. September 2008
Die Sicherung durch die Versicherung
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