Besonders versessen scheinen die Versicherungen - insbesondere die Berufsgenossenshaften (BG) - auf eine Lumbalpuntion (LP) zu sein.
Dies ist natürlich auf den ersten Blick durchaus verständlich. Ein Versicherungsbeamter lechst sicher nach einer Ja-Nein- Diagnose. Lumbalpunktion negativ: keine NeuroBorreliose!
Wenn ich so die Versicherungs- Ablehnungsschreiben sehe, die mir meine Patienten ständig mitbringen, ist das natürlich eine versicherungsrechtlich saubere Situation: Antrag abgelehnt!
Oft wird dabei sogar über das Ziel hinausgeschossen, und bei der Gelegenheit gleich die Frage einer relevanten Borreliose (nicht: Neuroborreliose!) mit abgesäbelt!
Ich frage mich da oft, warum kompetente Gutachter (sogar mit hohen akademische Graden), in das gleiche Horn stossen und entsprechend gewünschte Gutachten liefern!
Hoffentlich hab ichs mir da nicht endgültig mit der "Gutachtermafia" so verdorben, sodaß mir endgültig der Gashahn abgedreht wird!
Sollte ich hier kundtun, was ich alles da schon erlebt und erfahren habe, würde ich wohl mit Prozessen überhäuft, die ich wirtschaftlich wohl kaum überstehen würde.
Dann könnte ich gleich einpacken!
Mittwoch, 2. Juli 2008
Lumbalpunktion und Berufsgenossenschaft/Versicherungen
Dienstag, 1. Juli 2008
Lumbalpunktion - Das Muß zur exakten Diagnose?
Spätestens dann, wenn ein Mensch mit der Diagnose "Borreliose" zum Neurologen überwiesen wird, stellt sich die Frage einer Lumbalpunktion.
Mit einer Nadel mitten ins Nervensystem -mitten ins Leben also - gestochen zu werden, ist nicht jedermanns Sache. Macht Angst!
Das ich einer Lumbalpuktion eher ablehnend gegenüberstehe, ist meien Patienten bekannt. Dennoch gibt es Situationen, wo auch mir die LP zwingend erforderlich erscheint: ich denke hier nur an die diagnostische Unterscheidung zwischen Borreliose und Multipler Sklerose (MS).
Auf der anderen Seite wissen wir, daß - wenn die Lumbalpunktion zur Klärung einer neuronalen Beteiligung der Borreliose (ich sage bewusst nicht "Neuroborreliose") eingesetzt wird, die Ergiebigkeit (man streitet sich zwischen 20 und 40 Prozent) äußerst dürftig ist.
Sieht man dazu noch die Nebenwirkungen und Komplikationen, stellt sich schon einem die Frage, ob das denn unbedingt immer nötig ist.
Zumal die Diagnose "Neuroborreliose" uns doch laut der Richtlinien der Fachgesellschaften als eine reine Definitionsdiagnose erscheint: wenn die Lumbalpunktion ein positives Ergebnis erbringt, dann ist diese Borreliose (so die Fachgesellschaften) eine Neuroborreliose.
Ist dem aber in Wirklichkeit so?
Ich meine nein.
Ich sehe bei fast jeder Borreliose eine mehr oder weniger starke neurologische Komponente.
Und bringt die Lumbalpuntion nun eine erhebliche Klärung der Diagnose?
Ich meine nein.
Ausser, daß im positivem Befund die definierte Neuroborreliose diagnostiziert werden kann. Aber was bringt uns das, zeigt doch fast jede Borreliose eine mehr oder weniger ausgeprägte Neurologie?
So wird das Wort "Neuroborreliose" in meiner Praxis kaum benutzt. Und eine Empfehlung zur lumbalpunktion wird nur nach langem, kritischen Nachdenken gegeben.

