Mittwoch, 2. Juli 2008

Lumbalpunktion und Berufsgenossenschaft/Versicherungen

Besonders versessen scheinen die Versicherungen - insbesondere die Berufsgenossenshaften (BG) - auf eine Lumbalpuntion (LP) zu sein.

Dies ist natürlich auf den ersten Blick durchaus verständlich. Ein Versicherungsbeamter lechst sicher nach einer Ja-Nein- Diagnose. Lumbalpunktion negativ: keine NeuroBorreliose!

Wenn ich so die Versicherungs- Ablehnungsschreiben sehe, die mir meine Patienten ständig mitbringen, ist das natürlich eine versicherungsrechtlich saubere Situation: Antrag abgelehnt!

Oft wird dabei sogar über das Ziel hinausgeschossen, und bei der Gelegenheit gleich die Frage einer relevanten Borreliose (nicht: Neuroborreliose!) mit abgesäbelt!

Ich frage mich da oft, warum kompetente Gutachter (sogar mit hohen akademische Graden), in das gleiche Horn stossen und entsprechend gewünschte Gutachten liefern!

Hoffentlich hab ichs mir da nicht endgültig mit der "Gutachtermafia" so verdorben, sodaß mir endgültig der Gashahn abgedreht wird!

Sollte ich hier kundtun, was ich alles da schon erlebt und erfahren habe, würde ich wohl mit Prozessen überhäuft, die ich wirtschaftlich wohl kaum überstehen würde.

Dann könnte ich gleich einpacken!

Keine Kommentare: