Bei dem heutigen mittwöchentlichen Borreliose-Ärzte-treffen wies uns die borrelioseerfahrene Rechtsanwältin A. Brüggemann auf eine Problematik bei der privaten Unfallversicherung hin:
Hatte ich mich noch vor einigen Monaten auf meiner Homepage www.drkraemer.de
gefreut, daß die Versicherungen der privaten Unfallversicherung zunehmend den Zeckenstich und die daraus evt. erfolgende Borreliose als Unfall anerkennen würden, zeigt sich doch, daß man sich dabei ein gewaltiges Hintertor ( nicht Hintertürchen ! ) gelassen hatte.
Dieses liegt in der sog. Invaliditätsklausel !
Hierbei wird meist verlangt, daß eine Invalidität binnen eines Jahres nach dem Unfallereignis (Zeckenstich) eingetreten sein und max. 3 Monate hernach ärztlich festgestellt sein muß.
Da es in der Natur einer Borreliose-Erkrankung liegt, bei dem Eintreten von Spätfolgen sich nicht an die Fristen einer Unfallversicherung zu halten, geht der Kranke - trotz abgeschlossener Zecken-Unfallversicherung - meist leer aus!
Seit 1992 muß eine Vericherung ihre Vertragsentwürfe nicht mehr von dem Versicherungsbundesamt genehmigen lassen. So kann jede Versicherungsgesellschaft ihr eigenes Süppchen kochen. Und das tut sie dann auch.
Da in der Regel Spätfolgen einer Borreliose nicht innert eines Jahres eintreten, sollte eine Versicherungsbesellschaft bei der Aufnahme einer Unfallgattung auch ihre Fristen dem diese Krankheit typischen Verlauf anpassen. Und dieses auch in einer für den Allgemeinbürger verständlichen Sprache kundtun.
Tut sie es nicht, könnte darin ein Verstoß gegen das Tranparenzgebot gesehen werden.
Ich meine, ein unglaubliches Verhalten!
Wir haben RAin Brüggemann gebeten, hierüber im Netz ausführlich zu berichten.
Mittwoch, 9. Juli 2008
Von den Versicherungen für Dumm verkauft ?
Mittwoch, 2. Juli 2008
Lumbalpunktion und Berufsgenossenschaft/Versicherungen
Besonders versessen scheinen die Versicherungen - insbesondere die Berufsgenossenshaften (BG) - auf eine Lumbalpuntion (LP) zu sein.
Dies ist natürlich auf den ersten Blick durchaus verständlich. Ein Versicherungsbeamter lechst sicher nach einer Ja-Nein- Diagnose. Lumbalpunktion negativ: keine NeuroBorreliose!
Wenn ich so die Versicherungs- Ablehnungsschreiben sehe, die mir meine Patienten ständig mitbringen, ist das natürlich eine versicherungsrechtlich saubere Situation: Antrag abgelehnt!
Oft wird dabei sogar über das Ziel hinausgeschossen, und bei der Gelegenheit gleich die Frage einer relevanten Borreliose (nicht: Neuroborreliose!) mit abgesäbelt!
Ich frage mich da oft, warum kompetente Gutachter (sogar mit hohen akademische Graden), in das gleiche Horn stossen und entsprechend gewünschte Gutachten liefern!
Hoffentlich hab ichs mir da nicht endgültig mit der "Gutachtermafia" so verdorben, sodaß mir endgültig der Gashahn abgedreht wird!
Sollte ich hier kundtun, was ich alles da schon erlebt und erfahren habe, würde ich wohl mit Prozessen überhäuft, die ich wirtschaftlich wohl kaum überstehen würde.
Dann könnte ich gleich einpacken!

