Mittwoch, 24. September 2008

Die Sicherung durch die Versicherung

Eine meiner Patientinnen, 32 J., beruflich in einer wissenschaftlichen Einrichtung tätig, die mit lebenden Zecken arbeitet, erkrankt an Borreliose. Zwar war ihr versichert worden, dass diese "Versuchs"-Zecken borreliosefrei seien, sie erfuhr aber später, daß die Labortiere mit Wildfängen einekreuzt waren, also durchaus infektiös waren.
Ein klarer Fall für die Berufsgenossenschaft, sollte man meinen. Dennoch lehnt die BG hier eine Anerkennung ab: schließlich hätte sich die im Tierwesen tätige Mitarbeiterin den versicherungswirksamen Zeckenstich auch während ihrer Freizeit holen können usw.
Ich meine, wir können uns das ganze Berufsunfallversicherungswesen schenken, wenn selbst die Hochrisikofälle derart kalt abgebügelt werden können.

Mittwoch, 10. September 2008

Borreliose - Ein Nachweis

Nich nur im rechtlichen Bereich ist der Nachweis der Borreliose extrem wichtig.
Auch in der "normalen" ärztlichen Behandlung gibt es erhebliche Sicherheiten, wenn die Borrelien direkt nachgewiesen werden konnten. Die Sicherheit der Borreliose-Erkrankung steht dann ausser Frage!
Dazu ist aber die Entnahme einer kleinen Hautprobe zwingend erforderlich. Dass Sie vor diesem kleinen Eingriff keine Angst haben müssen, zeigt Ihnen dieses Video.
Hernach können die Proben in Spezialslabors weiter untersucht werden: feingeweblich (histologisch), mittels PCR oder durch Direktanzucht der Bakterien.

Freitag, 5. September 2008

Potenzierung der Borreliose-Therapie

In der Diskussion zeigt sich immer mehr, dass das grosse Therapie-Problem darin besteht, die innerhalb der Zellen lebenden Borrelien zu erreichen. Um dieses Problem zu umgehen, wird oft versucht, die Konzentration des Antibiotikums im Blut (so zB mitHilfe von Infusionen) zu erhöhen.
Oder durch die Wahl des Antibiotikums. Oder dadurch, dass die Therapiezeit extrem verlägert wird.
Nun bin ich auf Anraten des Kollegen von Rosen auf einen Mechanismus aufmerksam gemacht worden, der es unbedingt wert ist, weiter verfolgt zu werden.
Das Hormon Insulin ist in der Lage, den Zugang zur Zelle für Glukose zu öffnen. Es liegen Versuchsergebnisse vor, die zeigen, dass auf diesen Weg uA auch Pharmaca in die Zelle geschleust werden können.
Einige - meist naturheilkundlich ausgerichtete - Kollegen sind bereits dabei, auf diese Art die chronische Borreliose anzugehen.
Da mir bislang noch ein vernünftiger Weg fehlt, bei meiner chinesischen Therapie hinreichend hohe Wirkonzentrationen in der Zelle zu erzeugen, werde ich in dieser Richtung weiter arbeiten.
Ich werde weiter berichten!

Dienstag, 15. Juli 2008

Bakterientoxine sollten erforcht werden

Die Symptomatik der Borreliosekrankheit läßt sich so richtig nur durch die Wirkung von Bakterientoxinen erklären. Dieses erkannte schon früh der amerikanische Arzt Ritchie Shoemaker, MD , der dann auch das entsprechende Toxin isolierte.
In Deutschland war es dann die Gruppe um Prof. Dr. F. Hartmann, die hier diese Art, an die Borreliose heranzugehen, bekannt machte. Ich kann hier (aber auch sonst) das hervorragende Buch der Hartmann- Schülerin Dr. Petra Hopf-Seidel empfehlen. Auch für mich ist dieses Werk fast tägliche Lektüre.
Arbeitet man sich in diese Erkärungsweise der Infektionskrankheiten ein, sieht man, das sich hier wohl ein richtiger Paradigmenwechsel im Verstädnis und in der Therapie von Infekttionskrankheiten abzeichnet: möglicherweise wird die Vormachtstellung bei derBehandlung von Infektionen in Zweifel gezogen werden.
Aber bitte lest selbt!

Montag, 14. Juli 2008

Zeckenfalle bedingt erfolgreich

Eine 50 x 50 cm grosse weisse Stoffserviette habe ich vor einen Busch im Garten meiner Praxis auf den (kurzen) Rasen gelegt. Darauf einige Gramm Trockeneis, hergestellt mit einem dieser neumodischen Sodabereiter, auf den Kopf gestellt.
Und: nach 2 (Sprech)stunden fand ich auf dem Tuch immerhin drei Zecken (erwachsene Tiere)! Bewegen sie sich vielleicht doch dem Opfer zu?

Donnerstag, 10. Juli 2008

Gedanken über eine Zeckenfalle

Sie wissen ja, ich glaube, daß ein erheblicher Anteil der Schübe bei einer chronischen Borreliose auf einen erneuten Zeckenstich zurückgeführt werden können. Dieses gilt insbesondere für ein Jahr wie das Jetzige, wo wegen des warmen Winters Myriaden von Zecken die Umwelt besiedeln.
Und dieses nicht nur in Wald und Flur, sondern auch im heimischen Garten. Diesen möglichst zeckenarm zu halten, scheint mir ein Mindestmaß an Infektionsvorsorge zu sein.
Einen zusätzlichen Gedanken stellte die Borrelioseärztin Dr. Petra Hopf-Seidel vor: Das Hallersche Riechorgan an den vorderen Zeckenbeinen reagiert äußerst empfindlich auf Kohlendioxyd. Die Zecke kann also atmende Wesen erriechen!
Hier mache ich mir nun Gedanken über eine auf diesen Mechanismus basierende Zeckenfalle.

Mittwoch, 9. Juli 2008

Von den Versicherungen für Dumm verkauft ?

Bei dem heutigen mittwöchentlichen Borreliose-Ärzte-treffen wies uns die borrelioseerfahrene Rechtsanwältin A. Brüggemann auf eine Problematik bei der privaten Unfallversicherung hin:
Hatte ich mich noch vor einigen Monaten auf meiner Homepage www.drkraemer.de
gefreut, daß die Versicherungen der privaten Unfallversicherung zunehmend den Zeckenstich und die daraus evt. erfolgende Borreliose als Unfall anerkennen würden, zeigt sich doch, daß man sich dabei ein gewaltiges Hintertor ( nicht Hintertürchen ! ) gelassen hatte.
Dieses liegt in der sog. Invaliditätsklausel !
Hierbei wird meist verlangt, daß eine Invalidität binnen eines Jahres nach dem Unfallereignis (Zeckenstich) eingetreten sein und max. 3 Monate hernach ärztlich festgestellt sein muß.
Da es in der Natur einer Borreliose-Erkrankung liegt, bei dem Eintreten von Spätfolgen sich nicht an die Fristen einer Unfallversicherung zu halten, geht der Kranke - trotz abgeschlossener Zecken-Unfallversicherung - meist leer aus!
Seit 1992 muß eine Vericherung ihre Vertragsentwürfe nicht mehr von dem Versicherungsbundesamt genehmigen lassen. So kann jede Versicherungsgesellschaft ihr eigenes Süppchen kochen. Und das tut sie dann auch.
Da in der Regel Spätfolgen einer Borreliose nicht innert eines Jahres eintreten, sollte eine Versicherungsbesellschaft bei der Aufnahme einer Unfallgattung auch ihre Fristen dem diese Krankheit typischen Verlauf anpassen. Und dieses auch in einer für den Allgemeinbürger verständlichen Sprache kundtun.
Tut sie es nicht, könnte darin ein Verstoß gegen das Tranparenzgebot gesehen werden.
Ich meine, ein unglaubliches Verhalten!
Wir haben RAin Brüggemann gebeten, hierüber im Netz ausführlich zu berichten.