Mittwoch, 24. September 2008

Die Sicherung durch die Versicherung

Eine meiner Patientinnen, 32 J., beruflich in einer wissenschaftlichen Einrichtung tätig, die mit lebenden Zecken arbeitet, erkrankt an Borreliose. Zwar war ihr versichert worden, dass diese "Versuchs"-Zecken borreliosefrei seien, sie erfuhr aber später, daß die Labortiere mit Wildfängen einekreuzt waren, also durchaus infektiös waren.
Ein klarer Fall für die Berufsgenossenschaft, sollte man meinen. Dennoch lehnt die BG hier eine Anerkennung ab: schließlich hätte sich die im Tierwesen tätige Mitarbeiterin den versicherungswirksamen Zeckenstich auch während ihrer Freizeit holen können usw.
Ich meine, wir können uns das ganze Berufsunfallversicherungswesen schenken, wenn selbst die Hochrisikofälle derart kalt abgebügelt werden können.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Meine letzte Erfahrung mit der BG:
Arbeitsunfall, gemeldet....kein großer Schaden, dicke aufgebissene Lippe, und ein Schneidezahn etwas schief. BG wollte nicht anerkennen, da in meiner Krankengeschichte eine chron. persistierende Borrelise steht.
Laut BG: hätte der Sturz durch die Borreliose ausgelöst werden können, da diese ja auch Schwindel verursachen könnte.....nach längerem Briefverkehr wurde das ganze ad Akta gelegt, aber man versucht es eben mal zu bescheißen ;-)) sorry.
Mein Zahn ist immer noch schief, da man sich weiterhin streitet wer die neue Krone bezahlt...ich oder BG.....kostet unnötige Kraft, aber ich werd nicht nachgeben ;-))
LG
PeMa (Namibia läßt Grüßen)

ClaudioTim hat gesagt…

Na, ist doch aber auch schön, dass die BG zugibt, dass auch Schwindel durch die Borreliose entstehen kann. Hätte sie doch im umghekehrten Fall sicher hinreichend willfährige Gutachter in der Schublade, die genau das Gegenteil testieren würden!